Bonn/Brüssel. Verbraucher erhalten mehr Schutz bei 0180-Nummern: Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf diese Rufnummern dürfen seit Monatsbeginn maximal nur noch 42 Cent pro Minute kosten, wie die Bundesnetzagentur gestern mitteilte. Zudem müssten nun bei jeder Angabe einer 0180-Rufnummer nicht nur die Preise für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich auch die Mobilfunkhöchstpreise angegeben werden. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Handypreise reicht damit den Angaben zufolge nicht mehr aus.

Außerdem müssen Mobilfunkbetreiber in der EU die Gebühren begrenzen, die sie Verbrauchern für den Internetzugang berechnen. Die ebenfalls seit gestern geltende EU-Regelung gibt Kunden bis zum 1. Juli Zeit, mit ihrem Netzbetreiber einen Maximalbetrag fürs Surfen im Internet zu vereinbaren. Tun sie das nicht, werden als Standardobergrenze 50 Euro angesetzt.

Die Netzbetreiber müssen außerdem eine Warnung schicken, wenn ein Kunde 80 Prozent seines Kontingents erreicht hat. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass Reisenden horrende Rechnungen gestellt werden, wenn sie im Ausland stundenlang mit ihrem Handy im Internet surfen.