Frankfurt/Hamburg. Erstmals hat sich ein Lehman-Geschädigter vor einem Oberlandesgericht (OLG) gegen seine Bank durchgesetzt. Die Frankfurter Sparkasse muss einem 38-Jährigen Rechtsanwalt wegen mangelhafter Beratung beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten Schadenersatz leisten. Das entschied das OLG Frankfurt und wies damit die Berufungsklage des Instituts zurück (Az.: 17 U 207/09). Der Kläger hatte 7000 Euro in die Papiere investiert, nachdem ihm am Telefon von einem Kundenberater dazu geraten wurde und das Geld durch die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers verloren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Sparkasse ihre Aufklärungspflicht verletzt hat. Der 17. Senat störte sich in seiner Entscheidung vor allem an der telefonischen Beratung. Ein kurzes fernmündliches Gespräch sei in der Regel nicht geeignet, die Sorgfaltspflicht der Bank bei einer Kundenberatung einzuhalten. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Kunden um einen Rechtsanwalt und erfahrenen Aktienanleger gehandelt habe. Die Frankfurter Sparkasse will gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, wie ein Sprecher sagte.

Kläger-Anwalt Matthias Schröder hatte den Fall bewusst ausgewählt, "weil mein Mandant vergleichsweise wenig schutzwürdig ist und nur nach den harten Fakten geurteilt werden sollte". Der Fall habe grundsätzliche Bedeutung, weil das Gericht die ungeheure Komplexität und speziellen Risiken der Zertifikate erkannt habe. "Vier von fünf der von der Sparkasse vertriebenen Zertifikate weisen eine ähnliche Struktur auf", sagt Schröder. Lehman Brothers hatte danach ein Sonderkündigungsrecht und konnte die Papiere auch noch während der Laufzeit in andere Zertifikate mit wesentlich längerer Laufzeit umtauschen. Darauf habe weder die Verkaufsbroschüre noch der Berater hingewiesen, sagt Schröder. "Kaum ein Kleinanleger war in der Lage, die sehr verschachtelten Bedingungen dieses Zertifikats zu durchschauen", sagt Peter Kyritz von der Interessengemeinschaft Lehman- Geschädigter. "Deshalb begrüßen wir dieses Urteil sehr."

In Hamburg dagegen hofft die Hamburger Sparkasse darauf, dass das OLG Hamburg die anlegerfreundlichen Urteile des Landgerichts in Sachen Lehman kippt. Der 13. Zivilsenat des OLG hat bereits erkennen lassen, dass er die Rechtsauffassung des Landgerichts in mindestens drei der vier Fälle nicht teilt. Vielmehr solle die Entscheidung stärker auf den Einzelfall und die bisherigen Anlegererfahrungen der Kläger abgestellt werden. Nach Ansicht des Landgerichts hatte die Haspa ihre Beratungspflicht verletzt, weil sie nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe ihrer Gewinnmarge beim Verkauf der Papiere aufklärte. Das Urteil wird für den 14. April erwartet.