Braunschweig. In der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten hat das Amtsgericht Wolfsburg gegen den letzten Beschuldigten einen Strafbefehl über ein Jahr Haft auf Bewährung erlassen. Der ehemalige VW-Manager Helmuth Schuster soll zudem wegen Untreue, Beihilfe zum Betrug und Bestechlichkeit eine Buße von 10 000 Euro zahlen. Schuster hat Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.