Karlsruhe. Die Verbraucher in Deutschland können nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf niedrigere Wasserpreise hoffen. Die Richter sprachen den Kartellbehörden gestern das Recht zu, Anbieter zu vergleichen und überhöhte Preise zu drücken. Der Wetzlarer Versorger Enwag scheiterte damit mit seinem Versuch, eine von der Landeskartellbehörde Hessen angeordnete Preissenkung von 30 Prozent zu kippen. Der Beschluss des BGH sei ein Sieg für die Verbraucher und habe Signalwirkung über Hessen hinaus, erklärte der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch.

Anders als beim Strom haben die Wasserkunden in Deutschland keine Wahl zwischen Anbietern. Die rund 6200 Wasserversorger sind in ihren Gebieten Monopolisten. Verbraucherschützer kritisieren, dass sich die Preise gravierend unterscheiden, die Gründe dafür aber völlig unklar sind. "Schätzungen zufolge gibt es bundesweit Preisunterschiede von bis zu 300 Prozent", sagte Otmar Lell von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Es ist wichtig, dass es bei den Wasserpreisen mehr Transparenz gibt."

Dagegen kritisierte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, dass die Entscheidung des BGH zu Rechtsunsicherheit führe: "Nach dem Urteil ist unklar, wie Wasserpreise ermittelt werden können, die vor Landeskartellbehörden und Gerichten Bestand haben."

Die Enwag habe keine Umstände nachweisen können, die die höheren Preise rechtfertigten, sagte der Vorsitzende Richter und Präsident des BGH, Klaus Tolksdorf. Gegen den Vergleichsmaßstab mit anderen Versorgern sei nichts einzuwenden. Die Enwag hatte diesen als nicht gerechtfertigt kritisiert.

Während Trinkwasser in Hamburg je Kubikmeter 1,57 Euro kostet, berechnet die Enwag ihren Kunden 2,09 Euro. Hinzu kommt bei Hamburg Wasser ein Grundpreis von mindestens 24,84 Euro pro Jahr, bei Enwag liegt der Grundpreis bei mindestens 64,20 Euro.