Bremen. Der frühere Chef des 1996 in Konkurs gegangenen Werftenkonzerns Bremer Vulkan, Friedrich Hennemann, muss nicht erneut wegen Veruntreuung von Treuhandgeldern vor Gericht. Das Landgericht Bremen habe das Strafverfahren gegen den 73-Jährigen und zwei ehemalige Vulkan-Vorstände nach fast 14 Jahren eingestellt, sagte ein Justizsprecher.

Das Landgericht hatte 2001 Hennemann und seine beiden Mitangeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Untreue verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatten sie Beihilfen der Treuhandanstalt von 437 Millionen Euro, die für zwei Werften in Wismar und Stralsund gedacht waren, pflichtwidrig im Mutterkonzern verwendet. Durch den Vulkan-Konkurs ging das Geld verloren.

2004 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht in Bremen zurück. Jetzt sei das Gericht in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass "mit den vorhandenen oder noch zu erlangenden Beweismitteln eine Verurteilung" nicht wahrscheinlich sei, teilte der Sprecher mit. Die Verfahrenskosten und die Auslagen der Angeklagten muss die Staatskasse tragen.