Karlsruhe. Wohnungsbesitzer dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarfs auch für entferntere Verwandte kündigen. Nicht nur Geschwister, sondern auch Angehörige wie etwa Nichten oder Neffen seien eng genug mit dem Vermieter verwandt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 159/09). Er gab einer Vermieterin aus Baden-Baden recht, die einem Mieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs für ihre Nichte gekündigt hatte.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) rechnet nun mit mehr Eigenbedarfs-Kündigungen. Nach dem Urteil bleibe "unklar, wie weit der Kreis der privilegierten Familienangehörigen zukünftig gezogen werden muss", kritisierte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Die Entscheidung werde viele Mieter verunsichern.