Luxemburg. Der Passagier ist sicher gelandet, aber vom Koffer fehlt jede Spur: Bis zu welcher Schadenshöhe muss die Fluggesellschaft in solchen Fällen haften?

Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Zwar ist das Urteil noch nicht gesprochen, doch ein gestern vorgelegtes Rechtsgutachten legt sich schon fest: Die Airline-Haftung für dauerhaft verloren gegangenes Gepäck ist danach auf rund 1100 Euro begrenzt. Der EuGH ist bei seiner Urteilsfindung nicht an die Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber fast immer.

Im Streitfall war ein Spanier von Barcelona nach Porto geflogen, sein Koffer aber blieb verschwunden. Bei der Fluggesellschaft machte er einen Wert für Koffer samt Inhalt von 2700 Euro geltend, zusätzlich 500 Euro für immaterielle Schäden (Az: C-63/09).