Luxemburg. Für Hunderttausende Arbeitnehmer in Deutschland gelten ab sofort längere Kündigungsfristen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf gestern eine Regelung für jung ins Erwerbsleben eingestiegene Arbeitnehmer, da diese eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters bedeute. Als Konsequenz muss Deutschland das Gesetz ändern, Gerichte sollen die Regelung nicht mehr anwenden. (Az: C-555/07)

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens vier Wochen. Für den Arbeitgeber erhöht sie sich mit der Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen auf bis zu sieben Monate nach zwanzig Jahren. Dabei zählt allerdings die Beschäftigung vor dem 25. Geburtstag nicht mit. Nach Angaben der Gewerkschaften Ver.di und IG Metall wurde die 25-Jahres-Grenze in zahlreichen Tarifverträgen mit mehreren Millionen Beschäftigten übernommen.

Im Streitfall hatte ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine 28-Jährige nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit entlassen. Die gesetzliche Kündigungsfrist betrug nur einen Monat; würden auch die Beschäftigungsjahre vor ihrem 25. Geburtstag mitzählen, wären es vier Monate. Mit ihrer Klage forderte sie die viermonatige Frist; das Landesarbeitsgericht Düsseldorf legte den Streit dem EuGH vor. Der gab der Frau nun recht.