Hamburg. Der Versicherungswirtschaft drohen Rückforderungen ihrer Kunden von bis zu 15 Milliarden Euro. Davon gehen Experten nach einem Urteil des Landgerichts Bamberg aus, das durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes rechtskräftig wurde (Aktenzeichen: I ZR 22/07 und 2 O 764/04).

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Versicherungsprämien, die nicht einmal im Jahr gezahlt werden, wie ein Verbraucherkredit zu betrachten sind und dafür der Effektivzins anzugeben ist. Da die Versicherer dies bisher nicht machen, können die Verbraucher eine Anpassung dieser sogenannten unterjährigen Zahlungen verlangen und für mindestens drei Jahre zu viel gezahlte Aufschläge zurückfordern. In der Regel wird bei monatlicher Zahlung ein Aufschlag von bis zu fünf Prozent verlangt. Zulässig sind aber nur 1,81 Prozent.