New York. Vor einem Berufungsgericht in New York hat gestern ein Verfahren mit womöglich weitreichenden Folgen für die deutschen Konzerne Daimler und Rheinmetall begonnen. Das Gericht soll darüber entscheiden, ob eine Reihe von Klagen südafrikanischer Apartheid-Opfer in den USA zulässig sind. Betroffen sind von dieser Entscheidung auch die US-Konzerne General Motors, Ford und IBM. Die Unternehmen hatten während der Rassentrennung in Südafrika, der sogenannten Apartheid, in dem Land produziert. Die südafrikanischen Kläger wollen sie deshalb wegen der Unterstützung des Regimes, das 1994 endete, auf hohe Schadenersatzzahlungen verklagen. Diese Klagen wurden bereits 2002 erhoben.

Vor dem Gericht in New York geht es aber zunächst um eine andere juristisch und politisch hochbrisante Frage: Dürfen US-Gerichte eingeschaltet werden, wenn - wie mit Blick auf Daimler und Rheinmetall - weder amerikanische Interessen noch die amerikanischer Bürger betroffen sind? Die Bundesregierung weist dies strikt zurück. Dies verletze in "inakzeptabler Weise die staatliche Souveränität Deutschlands" und behindere die Rechtsprechung deutscher Gerichte ebenso wie den internationalen Handel, zitiert die "Welt" aus einem Schreiben der deutschen Botschaft in Washington an das New Yorker Berufungsgericht vom vergangenen Oktober.

Würden die Klagen zugelassen, würde das womöglich jahrelange juristische Auseinandersetzungen bedeuten. Auch für Daimler, obwohl der frühere Konzernchef Jürgen Schrempp Honorargeneralkonsul von Südafrika ist und enge Beziehungen zum Land pflegt.