Die wichtigste Größe für den Kunden ist die Überschussbeteiligung. Mit diesem jedes Jahr neu festgelegten Wert wird das Sparkapital des Kunden bei Lebens- und Rentenversicherungen verzinst. Die Versicherer legen den Wert jeweils am Jahresende für das Folgejahr fest. Das Sparkapital ergibt sich aus den Einzahlungen abzüglich der Verwaltungs- und Risikokosten. Je nach Gesellschaft liegt der Sparanteil bei 70 bis 85 Prozent der Einzahlungen. Ein Bestandteil der Überschussbeteiligung ist der Garantiezins, dessen Höhe vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängt. Bei jüngeren Verträgen liegt er bei 2,25 Prozent. Die einmal gewährte Überschussbeteiligung hat der Versicherte sicher. Die höhere Gesamtverzinsung beinhaltet noch weitere Gewinnanteile und fällt deshalb höher aus als die Überschussbeteiligung. Im Gegensatz zur Überschussbeteiligung sind diese Gewinnanteile dem Kunden aber nicht sicher. In die Gesamtverzinsung fließt - neben der Überschussbeteiligung - der Schlussgewinnanteil ein, der bei Fälligkeit dem Vertrag gutgeschrieben werden soll. Die Gesamtverzinsung kann auch Anteile an Bewertungsreserven beinhalten. Diese Reserven entstehen, wenn Wertpapiere oder Immobilien einen höheren Wert haben als in der Bilanz. Die Gesamtverzinsung ist für Kunden wichtig, die ihren Vertrag bis zum Ende durchhalten.