Berlin. Der Einzelhandel zieht gegen sogenannte Flashmob-Aktionen in Tarifauseinandersetzungen vor das Bundesverfassungsgericht. Das gezielte Lahmlegen von Geschäften etwa durch eine Blockade der Kassen sei kein zulässiges Instrument, erklärte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Das Bundesarbeitsgericht hatte derartige Aktionen im September für zulässig erklärt, nachdem die Gewerkschaft Ver.di in einem Arbeitskampf eine einstündige Aktion organisiert hatte, bei der 40 Personen eine Filiale blockierten.