Berlin. Ein Großteil der etwa 1,5 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland sollte schon mal Geld zurücklegen. Denn die Finanzämter werden viele Kurzarbeiter nach diesem Jahr ordentlich zur Kasse bitten. Vor allem für berufstätige Ehepaare kann das zur Steuerfalle werden. Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerschuld.

Schuld an der vertrackten Situation ist das komplizierte deutsche Steuerrecht. Betroffene Beschäftigte erhalten weniger Arbeitslohn, bekommen aber von der Bundesagentur für Arbeit für die ausgefallene Arbeitszeit 60 Prozent (ohne Kinder) respektive 67 Prozent (mit Kindern) des entgangenen Nettolohns. Das Kurzarbeitergeld gibt es steuerfrei. Der Haken daran: Es erhöht den persönlichen Steuersatz für das übrige Einkommen. Das nennen Fachleute Progressionsvorbehalt. Die Folge: Viele Empfänger von Kurzarbeitergeld müssen, wenn ein Kalenderjahr um ist, bei der Einkommensteuererklärung nachschießen. "Bei höherem Kurzarbeitergeld fallen natürlich auch höhere Nachzahlungsbeträge an", sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL).

Steuerfachleute eines Softwaredienstleisters rechnen folgende Beispiele vor: Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern und 15 000 Euro Bruttolohn (bei 50 Prozent Kurzarbeit) sowie 6780 Euro Kurzarbeitergeld müsste fast 200 Euro Steuern nachzahlen. Mit doppelt so hohem Einkommen und 10 100 Euro Kurzarbeitergeld müsste er rund 1300 Euro nachzahlen.

Besonders hart kann es steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare treffen, wenn der Partner des Kurzarbeiters ebenfalls recht gut verdient. Ihr Steuersatz aufs restliche Einkommen wie Gehalt, Miet- oder Zinseinkünfte und Ähnliches kann durch den Progressionsvorbehalt deutlich steigen, wie Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erklärt. Ein Rechenbeispiel von Stiftung Warentest: Die Ehefrau hat 35 000 Euro zu versteuerndes Einkommen und zahlt 4190 Einkommensteuer. Bekommt ihr Mann 12 000 Euro Kurzarbeitergeld, erhöht sich das Einkommen auf 47 000 Euro und die Steuer auf 5564 Euro.

Die Steuerschuld ist nur dann erfolgreich zu drücken, wenn man genügend Abzüge geltend machen kann, so Rauhöft.