Hamburg. Die Postbank darf ihre Kunden in Zukunft nicht mehr mit irreführender Werbung für Riester-Sparverträge behelligen. Hierzu habe sich der Konzern in einer Unterlassungserklärung vor dem Landgericht Hamburg verpflichtet, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Bei dem Angebot der Postbank an ihre Kunden sei nicht auf den ersten Blick ersichtlich gewesen, dass es sich um Werbung gehandelt habe. Die Bank habe den Werbecharakter verschleiert, urteilten die Richter. Deswegen habe es sich bei dem Schreiben "um eine unlautere geschäftliche Handlung" gehandelt (Az.: 327 O 174/09).