E.on-Hanse-Kunden freuen sich über den Erfolg ihres Protests: Das Hamburger Landgericht kritisierte die Anpassungsklausel beim Gaspreis.

Hamburg. 12 Uhr Mittag, erster Stock im Landgericht Hamburg. Die Spannung im Sitzungssaal steigt. Rund 100 Kläger, Verbraucherschützer und Journalisten starren gebannt auf den Richter, lauschen seinen komplizierten Ausführungen aus Paragrafen, Zahlen und Worten. Schnell ist klar: Die Anwälte der Verbraucherschützer, die auf der hölzernen Klägerbank sitzen, heben ihre Daumen als Zeichen des Sieges und strahlen in die Runde - die Gaskunden haben mit ihrer Klage Recht bekommen.

"Das ist ein Sieg hoch drei - und ein gutes Zeichen gegen die Macht der Konzerne", sagt der Hamburger Jürgen Oehser (70), der zu den 52 Klägern gehört, die mit Unterstützung der Verbraucherzentrale gegen E.on Hanse geklagt hatten. Auch Ingeburg (68) und Jürgen Roschmann (73) sind froh, "dass die Rechte der Bürger noch geachtet werden und Protest wirksam sein kann".

In dem Urteil wird E.on Hanse vor allem ein Satz aus den Kundenverträgen zum Verhängnis: "E.on Hanse ist berechtigt, Ihre Preise an die Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen." Diese Preisanpassungsklausel sei weder "klar noch verständlich" - und damit unwirksam, urteilte das Gericht. Jeder Kunde müsse Preisänderungen nachrechnen können. Doch der allgemeine Bezug auf die "Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" genüge nicht. Es bleibe unklar, auf welche Daten, Größen, ja selbst auf welchen Energieträger sie sich beziehe. Zudem räume sich E.on zwar die Möglichkeit zu Preiserhöhungen ein, erlege sich aber keine Pflicht zu Preissenkungen auf. Es fehle laut Gericht die Transparenz.

Die Hamburger Verbraucherzentrale sieht sich durch das Urteil in ihrer jahrelangen Kritik an den Energiekonzernen und ihrer undurchsichtigen Preispolitik bestätigt: "Es ist ein guter Tag für alle Gaskunden und ein schwarzer Tag für alle Gasversorger." Nicht nur E.on, sondern auch andere große Anbieter hätten ähnlich intransparente Klauseln in ihren Verträgen. Hörmann sieht deshalb auch für andere, folgende Klagen gute Chancen. "Die Verbraucher dürfen nicht alles schlucken, sondern müssen sich wehren", so der Verbraucherschützer. "Das Gutsherrenprinzip einseitiger Preiserhöhungen geht so nicht mehr."

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