Der Autobauer Daimler ist wegen Bluttests bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern ins Visier der Datenschützer geraten.

Stuttgart/Hamburg. "Daimler wurde umgehend von uns aufgefordert, sich zu äußern", sagte ein Sprecher der zuständigen baden-württembergischen Aufsichtsbehörde für Datenschutz.

Die Fälle sollten einzeln geprüft werden. Zuvor hatten die Datenschützer Daimler gerügt, weil der Autobauer unzulässigerweise Krankendaten von Mitarbeitern gesammelt und gespeichert hat. Der Norddeutsche Rundfunk berichtete, Jobsuchende müssten schon während des Bewerbungsverfahrens Blutproben abgeben. Dem Sender NDR Info liegen Unterlagen vor, wonach Bewerbern Blut abgenommen wurde, obwohl es noch keine Zusage für eine Arbeitsstelle gab. Bei Daimler hieß es, zu Beginn des Bewerbungsverfahrens - zum Beispiel im Rahmen von Assessment Centern (Bewerbungsveranstaltungen) - würden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Dies erfolge erst bei den Einstellungsuntersuchungen, die vor oder nach einer endgültigen Zusage für die Stelle gemacht würden. Dabei werde untersucht, ob der Bewerber für den Job geeignet sei. "Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen", sagte Daimler-Sprecherin Nicole Kicherer dem Abendblatt. Die Tests werden ihren Angaben zufolge beim werksärztlichen Dienst gemacht und beinhalteten Untersuchungen auf Blutzucker- oder Cholesterinwerte. Der Werksarzt teile der Personalabteilung anschließend mit, ob der Bewerber geeignet oder nicht geeignet sei. Der Arbeitgeber habe eine Fürsorgepflicht, so das Unternehmen zur Begründung. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel Diabetes habe, müsse auf geregelte Schicht- und Arbeitszeiten geachtet werden, sagte Kicherer.

Wie ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn erklärte, sind solche Untersuchungen etwa im Gesundheitswesen oder im Forschungsbereich oder bei der Einstellung von Beamten auf Probe beziehungsweise auf Lebenszeit denkbar. Kein Einwand gegen die Untersuchungen gebe es sicherlich auch dann, wenn sie dem Schutz des Arbeitnehmers dienten.

Die Praxis bei Daimler stößt bei Hamburger Arbeitsrechtlern allerdings auf Skepsis. Blutuntersuchungen halten sie in diesem Fall für unverhältnismäßig. Sie stellten einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.

Unterdessen forderten die Datenschützer den Autobauer auf, in dem anderen kritisierten Fall die gesammelten Gesundheitsdaten zu löschen und aus den Personalakten zu entfernen. Betroffen sind Beschäftigte des Werkes Bremen und anderer Standorte, berichtete die Behörde. Die Verstöße seien "erheblich". Dem Bericht zufolge wurden teilweise über mehrere Jahre hinweg Listen mit Fehlzeiten und Krankheiten der betroffenen Mitarbeiter geführt.