Karlsruhe. Autofahrer dürfen einen Unfallwagen grundsätzlich in einer Markenwerkstatt reparieren lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Versicherung des Unfallverursachers den geschädigten Fahrer nur auf eine günstigere Werkstatt verweisen, wenn das Auto älter als drei Jahre ist.