Lehman-Geschädigten droht in den kommenden Monaten die Verjährung ihrer Ansprüche. Drei Jahre nach dem Kauf verlieren die Anleger nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg Schadenersatzansprüche gegen das Institut, von dem sie Papiere der Pleitebank erworben haben. "Alle Leute, die noch 2006 gekauft haben, müssen jetzt etwas tun", sagte Verbraucherschützerin Edda Castelló. Sie rät, die Bank in einem Brief dazu aufzufordern, auf die Verjährungsfrist zu verzichten. Die Haspa hat die Verjährung auf fünf Jahre verlängert. Ein Mahnbescheid unterbreche die Frist ebenfalls. Auch eine Klage kann die Verjährung verhindern. Ein Verfahren beim Ombudsmann der jeweiligen Bankengruppe (Volksbanken, Sparkassen oder Privatbanken) habe nur aufschiebende Wirkung. In Hamburg können Betroffene auch ein Güteverfahren bei der öffentlichen Rechtsauskunft beantragen, das ebenfalls aufschiebende Wirkung hat.