Nach der Öko-Verordnung der EG, die das grüne Biosiegel vergibt, müssen Biolebensmittel im Gegensatz zu konventioneller Ware mit einem Zehntel der zugelassenen Zusatzstoffe auskommen. Erlaubt sind zwar pflanzliche Verdickungsmittel, Backtriebmittel oder Emulgatoren, ohne die sich bestimmte Produkte einfach nicht herstellen lassen. Verboten sind aber sämtliche Süßstoffe und Stabilisatoren sowie synthetische Farbstoffe, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker. Biobauern dürfen bei der Produktion keinen Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln verwenden und müssen mechanische Unkrautbekämpfungsmaßnahmen wie Hacken einsetzen. Verboten ist auch die Verwendung leicht löslicher mineralischer Düngemittel und von chemisch-synthetischen Wachstumsregulatoren oder Hormonen.