Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen können ihr Arbeitszimmer vorerst wieder steuerlich geltend machen und damit sofort ihre Steuerlast senken.

Berlin. Finanzämter müssen es nun wieder akzeptieren, wenn Kosten für das heimische Büro von maximal 1250 Euro als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Das geht aus einer gestern verschickten Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Ämter hervor.

Betroffene Arbeitnehmer tragen aber auch das Risiko einer Nachzahlung. Das Ministerium reagierte auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). Er hatte einem Lehrer recht gegeben, der den früheren Freibetrag für sich reklamierte. Das Bundesverfassungsgericht könnte allerdings noch anders entscheiden.