Der Zahlungsverkehr in Europa soll schneller werden. Beim Ausfüllen von Überweisungen ist aber mehr Sorgfalt nötig - sonst wird's teuer.

Hamburg. Die Banken verschicken in diesen Wochen umfangreiche Broschüren. Über 120 Seiten mutet die Deutsche Bank ihren Kunden zu. Es geht um neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Vorschriften zum Zahlungsverkehr, die zum 31. Oktober in Kraft treten. "Kein Verbraucher wird das lesen, denn das ist nur etwas für Juristen", sagt Annabel Oelmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Betroffen von den Änderungen sind aber alle. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Warum wird der Zahlungsverkehr europaweit geregelt?

Mit diesem Rechtsrahmen wird es möglich, noch mehr Zahlungen europaweit genauso schnell und sicher wie im Inland auszuführen. Die neuen AGB sind notwendig, weil eine EU-Richtlinie umgesetzt werden muss.

Was ist die wichtigste Änderung für die Verbraucher?

Ab 31. Oktober muss der Bankkunde bei einem Kartendiebstahl oder -verlust mit anschließendem Missbrauch damit rechnen, dass er verschuldensunabhängig 150 Euro des Schadens selbst tragen muss. Das gilt für einen Schaden, der vor dem Zeitpunkt der Kartensperre eintritt. Bisher musste der Kunde je nach Bank bis zu zehn Prozent des Schadens übernehmen und die Bank 90 Prozent. Entsteht kein Schaden, müssen nur die Kosten für den Ersatz der EC- oder Kreditkarte getragen werden. Von der 150-Euro-Regelung sind abweichende Regelungen möglich. Die Haspa hat die Beteiligung des Kunden für alle Karten auf maximal 50 Euro begrenzt. Bei der Deutschen Bank werden die 150 Euro nur für Schäden mit der Maestro-Karte verlangt. Bei Kreditkarten gibt es bei der Deutschen Bank keine Selbstbeteiligung.

Was ändert sich bei Überweisungen?

Überweisungen werden nur noch anhand der Kontonummer und der Bankleitzahl ausgeführt. Ein Abgleich mit dem Namen des Empfängers, wie er bisher bei Überweisungen mit Beleg vorgeschrieben war, entfällt. Kunden müssen deshalb sorgfältig auf die richtigen Daten achten. Sonst wird das Geld auf ein falsches Konto gebucht. Der Kunde muss dann mit Hilfe der Bank Kontakt zum falschen Empfänger aufnehmen. Die Haspa will am bisherigen Verfahren festhalten.

Wie lange kann ich Überweisungen noch zurückholen?

Sobald der Überweisungsauftrag abgegeben wurde, kann er nicht mehr zurückgeholt werden. Hintergrund ist, dass der Zahlungsverkehr innerhalb Europas schneller werden soll.

Wie schnell werden Überweisungen künftig ausgeführt?

Ab dem Jahr 2012 sollen Überweisungen im Binnenmarkt nur noch ein bis zwei Geschäftstage dauern, je nachdem ob die Überweisung am Computer oder per Beleg abgegeben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind noch Fristen von drei bzw. vier Geschäftstagen erlaubt.

Was ändert sich beim Lastschriftverfahren?

Das bisherige Lastschriftverfahren, mit dem Verbraucher regelmäßige Zahlungen wie Miete oder Strom bezahlen, wird weiterhin angeboten. Zusätzlich wird es ab November möglich sein, Beträge außerhalb Deutschlands per Sepa-Lastschrift zu begleichen. Das kann dann Zahlungen per Kreditkarte zum Beispiel bei Einkäufen im Internet ersetzen. Sepa (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr. Dafür müssen dann spezielle Kontonummern und Bankleitzahlen verwendet werden, die länger sind als die im Inland. Einen genauen Termin für die Abschaffung des bisherigen Lastschriftverfahrens kann derzeit nicht genannt werden, da dies auch von Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene abhängig ist.

Wie lange können Lastschriften zurückgeholt werden?

Lastschriften können bis zu acht Wochen nach dem Buchungstag zurückgeholt werden. Bisher galt eine Frist von sechs Wochen nach Rechnungsschluss, der am Ende eines Monats oder Quartals liegt. Diese Regelung war etwas günstiger.

Was muss ich nach Erhalt der Broschüren machen?

Nur wer mit den neuen Regeln nicht einverstanden ist, muss innerhalb von sechs Wochen widersprechen.