Ein Versuch der Hamburger Modemarke Joop!, das Ausrufungszeichen im Markennamen allein als eigene Marke in Europa schützen zu lassen, ist gescheitert.

Hamburg. Joop! habe nicht nachweisen können, dass das Ausrufungszeichen Unterscheidungskraft habe, erklärte das EU-Gericht gestern in Luxemburg. Joop! hatte in der Vergangenheit vereinzelt Modeartikel wie etwa Jeans auf den Markt gebracht, die ohne den Namen Joop und nur mit dem Ausrufungszeichen versehen waren.

Konkret befürchtete der Richter nun, dass der Kunde bei einem Produkt, welches nur mit einem Ausrufungszeichen gekennzeichnet sei, nicht zuordnen könne, wer das Produkt angefertigt habe (AZ: T-75/08; T.191/08).

Das Hamburger Unternehmen gibt sich gelassen und wollte den Richterspruch nicht kommentieren. "Wir werden uns das Urteil erst einmal anschauen", sagte gestern Joop!-Anwalt Hartwig Schmidt-Hollburg dem Abendblatt.