Was tun, wenn die Aufgaben am Arbeitsplatz nicht mehr erfüllt werden können? Experten beantworten Leserfragen.

Frage: Ich habe eine schwere Krankheit. Hat es da überhaupt Sinn, sich um eine private Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit zu kümmern?

Antwort: Es ist trotzdem sinnvoll. Erkundigen Sie sich bei verschiedenen Versicherern, denn die Gesellschaften bewerten Vorerkrankungen unterschiedlich. Sie müssen eventuell mit einem Beitragszuschlag oder einem Ausschluss der Vorerkrankung rechnen. Eine Alternative zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wäre eine Dread-Disease-Police. Diese Versicherung zahlt bei bestimmten schweren Krankheiten, die bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Aber auch hier gibt es eine Gesundheitsprüfung.

Frage: Meine Erwerbsminderungsrente wurde nur befristet gewährt. Gibt es diese Rente nicht unbefristet?

Antwort: Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich nicht auf Dauer, sondern nur befristet gewährt. Wenn Ihre Rente dreimal für maximal drei Jahre wiederbewilligt wurde und sich an Ihrem Gesundheitszustand voraussichtlich nichts ändern wird, kann sie auf Dauer gewährt werden. Das gilt allerdings nicht für Erwerbsminderungsrenten, die wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes bewilligt wurden.

Frage: Ich bin Jahrgang 1952, habe Probleme mit dem Knie. Stimmt es, dass ich keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr bekommen kann?

Antwort: Nein, das stimmt nicht. Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat Vertrauensschutz. Es wird geprüft, ob Sie nach altem Recht Berufsschutz bekommen könnten. Allerdings wird dabei auch geprüft, ob Ihnen noch eine Tätigkeit in einem anderen Beruf zuzumuten ist, die Ihrer Ausbildung, Ihrem Werdegang und Ihrem sozialen Status entspricht. Ist das nicht der Fall, könnten Sie aber nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bekommen. Die Höhe dieser "halben" Rente können Sie Ihrer Renteninformation entnehmen, die Sie einmal im Jahr von der Rentenversicherung bekommen.

Frage: Ich bin unschlüssig, wie hoch ich die private Berufsunfähigkeitsrente wählen soll. Was können Sie mir diesbezüglich empfehlen?

Antwort: Als Faustregel gilt: Etwa 75 Prozent Ihres jetzigen Nettos sollten abgesichert sein. Allerdings bedeutet das auch: Je höher die vereinbarte Rente ist, umso höher ist auch der monatliche Beitrag. Überlegen Sie, wie viel Geld Sie im Falle Ihrer Berufsunfähigkeit benötigen und ob Sie noch andere Leistungen im Ernstfall bekommen, zum Beispiel über die gesetzliche Rentenversicherung.

Frage: Kann ich gekündigt werden oder muss ich sogar kündigen, weil ich eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme?

Antwort: Nein, solange Ihre Erwerbsminderungsrente befristet ist, ist der Rentenbezug kein Grund für eine Kündigung. Das Arbeitsverhältnis kann ruhen. Anders ist es, wenn Sie die Rente auf Dauer bekommen - dann hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, zu kündigen.

Frage: Ich mache mich jetzt selbstständig. Bin ich dann noch gesetzlich unfallversichert?

Antwort: Selbstständige sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert - es kommt auf die berufliche Tätigkeit an. Bei den meisten gesetzlichen Unfallversicherungsträgern können Selbstständige sich allerdings freiwillig unfallversichern. Es sei denn, sie sind in einigen Berufsgenossenschaften kraft Satzung pflichtversichert - zum Beispiel Friseure.

Frage: Ich bin seit 2003 schwerbehindert, werde jetzt 60. Stimmt es, dass ich eine ungekürzte Altersrente bekommen kann?

Antwort: Nein, das stimmt nicht ganz. Wenn Sie mindestens 50 Prozent schwerbehindert sind, können Sie eine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung bekommen, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Ungekürzt könnten Sie diese Rente nur beziehen, wenn Sie schon am 16. November 2000 mindestens 50 Prozent schwerbehindert gewesen wären.

Frage: Wann bekommt man denn als Arbeitnehmer eine Rente von der Berufsgenossenschaft?

Antwort: Eine Rente bekommen Arbeitnehmer und Versicherte, wenn nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit und der dadurch bedingten Folgen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent besteht.

Frage: Mir wurde eine Kombination aus Berufsunfähigkeits-Police und Risikolebensversicherung angeboten. Ist dies nicht teurer?

Antwort: Das muss nicht sein. Separate Berufsunfähigkeits-Versicherungen sind in der Regel nicht wesentlich günstiger als die Kombination mit einer Risikolebensversicherung. Holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen Sie. Achten Sie auf eine möglichst lange Laufzeit und auf die Möglichkeit der Nachversicherungsgarantie. Das bedeutet: Zu bestimmten Anlässen, zum Beispiel bei einer Gehaltserhöhung, können Sie die versicherte Rente erhöhen - ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Frage: Mein Sohn beginnt mit dem Studium. Ist er dann gesetzlich unfallversichert?

Antwort: Ja, Studenten sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Frage: Stimmt es, dass man bei bestimmten Krankheiten keinen privaten Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, obwohl es von der gesetzlichen Rentenkasse keine Berufsunfähigkeitsrenten mehr gibt? Die Krankheit meiner Tochter ist ausgeheilt.

Antwort: Das stimmt, ist aber immer abhängig vom Krankheitsbild und der Schwere der Erkrankung. Wenn die Krankheit Ihrer Tochter ausgeheilt ist, können Sie mit der Versicherung eventuell eine Karenzzeit vereinbaren, innerhalb derer diese Krankheit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird der Gesundheitszustand erneut geprüft und die Beschränkung gegebenenfalls aufgehoben.

Frage: Ich werde im Dezember 63, habe einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Was für eine Rente soll ich jetzt beantragen?

Antwort: Kreuzen Sie im Rentenantragsformular sowohl die Rente wegen Schwerbehinderung als auch die für langjährig Versicherte an. Voraussetzung für beide Renten sind 35 Versicherungsjahre. Allerdings gäbe es bei der Rente für langjährig Versicherte 7,2 Prozent Abschlag. Bei der Rente wegen Schwerbehinderung gäbe es in Ihrem Alter keine Abschläge. Erklären Sie im Rentenantrag, dass Sie den Schwerbehindertenausweis nachreichen. Wenn der Ausweis vorliegt, kann die günstigere Rente noch nachträglich gewährt werden.

Frage: Man hat mir eine kombinierte Versicherung aus Berufsunfähigkeitsschutz und Rente angeboten. Was halten Sie davon?

Antwort: Sowohl private Altersvorsorge als auch die Vorsorge bei Berufsunfähigkeit sind wichtig. Wir empfehlen allerdings, beide Absicherungen zu trennen. Denn: Werden Sie zum Beispiel arbeitslos, kommen in finanzielle Schwierigkeiten und müssen den Versicherungsvertrag kündigen, büßen Sie bei einem gekoppelten Vertrag auch den Berufsunfähigkeitsschutz ein. Während Sie in eine private Altersvorsorge jederzeit wieder einsteigen können, wird es schwierig, eine neue Police zu bekommen, schon gar nicht zu den alten Bedingungen. Auch während der Zeit der Arbeitslosigkeit sollte der Berufsunfähigkeitsschutz aufrechterhalten werden können.

Frage: Was sind Berufskrankheiten?

Antwort: Das sind Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet sind und die sich der Versicherte durch seine berufliche Tätigkeit zugezogen hat. Allgemeine Krankheiten wie beispielsweise Rheuma sind keine Berufskrankheiten. Ob etwa eine "bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule" bei einer Krankenschwester als Berufskrankheit anerkannt wird, hängt von den konkreten beruflichen und individuellen Umständen ab.