Berlin. Fluggesellschaften und Reiseanbietern drohen künftig Geldstrafen bei Lockangeboten für Flugtickets. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz, das Bußgelder bis zu 25 000 bei irreführenden Preisangaben vorsieht. Demnach müssen Unternehmen mit Sanktionen rechnen, wenn sie in ihrer Werbung Zusatzkosten wie Steuern, Flughafengebühren oder sonstige Zuschläge unterschlagen. Verbraucher könnten Verstöße beim Luftfahrt-Bundesamt über dessen Internetseite (www.lba.de) melden.