Im Prozess über die Korruption bei VW soll der ehemalige Betriebsratschef von Volkswagen, Klaus Volkert, eine höhere Strafe erhalten. Bundesanwalt Stefan Schmandt forderte gestern vor dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), Volkert auch wegen Untreue zu bestrafen.

Leipzig. Das Landgericht Braunschweig hatte Volkert wegen der Anstiftung zur Untreue und wegen Vorteilsnahme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zu wenig, wie Schmandt im Revisionsprozess vor dem BGH meinte: Als Mitglied des Aufsichtsrates sei es die Pflicht des Angeklagten gewesen, Sonderzahlungen an den Betriebsrat zu verhindern.

Gegen die Verurteilung Volkerts hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision beim BGH eingelegt. Rechtsanwalt Johann Schwenn will ein milderes Urteil für seinen Mandanten erzielen. Sein Hauptargument: Da Hartz als Haupttäter zu gelten hätte, dürfe Volkert nur als Gehilfe und damit milder bestraft werden. Hartz' zweijährige Freiheitsstrafe war jedoch zur Bewährung ausgesetzt worden.

Sollte der BGH der Revision stattgeben, wird neu verhandelt. Wird das Urteil vom 22. Februar 2008 bestätigt, muss Volkert die Haft antreten.