Karlsruhe. Bauunternehmen können bei öffentlich ausgeschriebenen Projekten einen Nachschlag für gestiegene Kosten verlangen, wenn sich der ursprüngliche Bautermin wegen eines Rechtsstreits nicht mehr halten lässt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Es sei unzulässig, den Baubeginn an das - unbestimmte - Ende der häufig vorkommenden gerichtlichen Überprüfung einer öffentlichen Auftragsvergabe zu knüpfen (Az.: VII ZR 152/08 u. 82/08 ).