Die EU-Staaten dürfen Monopole bei Sportwetten im Internet einrichten, um Betrug und andere Straftaten zu verhindern.

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte gestern ein in Portugal bestehendes Monopol für Lotterien, Lottospiele und Sportwetten im Internet für rechtmäßig. Ein Verbot für andere Anbieter sei mit dem grundsätzlich in der EU geltenden freien Dienstleistungsverkehr vereinbar, entschieden die höchsten EU-Richter.

Das Gericht wies damit eine Klage der Fußballliga Portugals und des Wettanbieters Bwin zurück. Das portugiesische Monopol beschränke die Dienstleistungsfreiheit, doch könne dies "aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein". Die Kriminalitätsbekämpfung könne ein solcher zwingender Grund sein, der ein Monopol rechtfertige.

Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßte das Urteil: "Es bestehen nun überhaupt keine Zweifel mehr an der europarechtlichen Zulässigkeit des deutschen Glücksspielstaatsvertrags", heißt es in einer Erklärung. Das Urteil sei "ein schwerer Schlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie".

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) bedauerte hingegen die Entscheidung. Gerade im Internet sei ein Verbot privater Anbieter "nicht länger haltbar".