Berlin. Eine Standortgarantie für die deutschen Opel-Werke als Bedingung für Staatshilfen ist aus EU-Sicht nicht zulässig. "Staatliche Beihilfen können nicht an zusätzliche, wirtschaftsfremde Bedingungen bezüglich der Ansiedlung von Investitionen oder der geografischen Verteilung von Restrukturierungsmaßnahmen geknüpft werden", sagte EU-Kommissionssprecher Ton van Lierop. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hatte zuletzt als Bedingung für das Bereitstellen von Steuergeldern den Erhalt der vier deutschen Standorte gefordert.