Die Hamburger Justiz reagiert auf die Finanzmarktkrise. Das Landgericht richtet zum 1. September erstmals eine Bankenkammer ein.

Hamburg. Diese Spezialkammer ist zuständig für alle beim Landgericht neu eingehenden Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften. Das sind Streitigkeiten über Ansprüche aus Vermögensberatung und Anlagegeschäften sowie über Prospekthaftungsansprüche, in denen ein Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 Gesetz über das Kreditwesen) klagt oder verklagt wird.

"Die Entscheidung, eine Spezialkammer für Bankensachen einzurichten, ist nach der derzeitigen Entwicklung zeitgerecht und notwendig", sagte Sibylle Umlauf, Präsidentin des Landgerichts. Sie bündele Fachwissen der Richter und gewährleiste eine einheitliche Rechtsprechung.