Itzehoe. Das Landgericht Itzehoe hat die Klage eines Bankkunden auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung beim Kauf von Lehman-Brothers-Zertifikaten abgewiesen. Der Mann sei dem Geldinstitut als risikobereiter Anleger mit Erfahrung im Wertpapiergeschäft bekannt gewesen, sagte der Richter. Außerdem habe die Bank keine im Kaufpreis versteckten Provisionen bekommen (Az.: 7 O 39/09).