Der frühere Chef des Energiekonzerns EnBW, Utz Claassen, hat gute Chancen, sein Ruhegehalt von insgesamt sieben Millionen Euro gerichtlich durchzusetzen. “Die Klage ist schlüssig begründet“, sagte Angela Jaeger, Vorsitzende Richterin beim Landgericht Karlsruhe.

Karlsruhe. Sie fügte aber hinzu: Von diesem Sieg werde Claassen nicht viel haben, da Folgeprozesse zu erwarten seien. Sie regte deshalb eine außergerichtliche Einigung an. Sonst will das Gericht sein Urteil am 1. Oktober verkünden.

In dem Prozess geht es um die Frage, welche Einkünfte Claassens auf dessen Pensionszahlung von jährlich fast 400 000 Euro angerechnet werden dürfen. Der Konzern Energie Baden-Württemberg (EnBW) hatte die Zahlungen zum Dezember 2008 gestoppt, nachdem sie von der Tätigkeit des Ex-Konzernchefs für den US-Finanzinvestor Cerberus erfahren hatte und Claassen seine Einkommenssituation nicht offenlegen wollte. Theoretisch würden sich die EnBW-Zahlungen bis zum Erreichen der Altersgrenze des heute 46-Jährigen auf rund sieben Millionen Euro summieren. Der Manager hatte die EnBW nach erfolgreicher Sanierung und vierjähriger Amtszeit zum Oktober 2007 verlassen.

Nach Auffassung von Claassens Anwalt Klaus Menge dürfen laut Vertrag nur Gehalt, Tantiemen oder Ruhegehalt angerechnet werden - von anderen Einkünften sei darin nicht die Rede; darum müsse er darüber nicht Auskunft geben. Dies sah Richterin Jaeger ebenso und kritisierte zugleich die unklaren Vertragsformulierungen: "Wir sind im Grunde genommen erschüttert, dass Verträge, die so unklar sind, geschlossen worden sind."

Claassen sagte nach der Verhandlung: "Ich gehe davon aus, dass wir dies einvernehmlich lösen können. Und wenn nicht, dann muss es eben zu einem Folgeprozess kommen." Dafür rechnet er sich große Chancen aus.