Köln. Die Lufthansa darf ihren Kunden vorschreiben, dass sie gebuchte Flüge komplett und in der vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch nehmen müssen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen scheiterte vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit einer Klage, mit der er der Deutschen Lufthansa AG eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen verbieten lassen wollte (Az.: 6 U 224/08).