Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat bestimmten Eigentümergemeinschaften die Kündigung ihrer Mieter erleichtert. Kauft eine Gesellschaft eine Immobilie, um die Räume später in Eigentumswohnungen für die Gesellschafter umzuwandeln, dann darf sie den Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Der besondere Mieterschutz, der "nach" einer Begründung von Wohnungseigentum gilt, greift nach einem gestrigen Urteil in diesen Fällen nicht, weil die Umwandlung der Wohnungen noch bevorsteht (Aktenzeichen: VIII ZR 231/08 vom 16. Juli 2009).