Berlin. Für die Entschädigung bei Zugverspätungen richten die Bahnunternehmen ein zentrales Servicezentrum ein. Es soll am 29. Juli in Schwerin mit rund 50 Mitarbeitern seine Arbeit aufnehmen. Von diesem Tag an gilt das neue Entschädigungsrecht. Bei mindestens 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnfahrgäste dann 25 Prozent des Fahrpreises erstattet.