Die Verbraucher in Deutschland haben im Streit mit Energieversorgern einen juristischen Erfolg erzielt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern die gängigen Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen von Gaskunden für unwirksam erklärt.

Karlsruhe/Hamburg. Die Karlsruher Bundesrichter stellten damit endgültig klar: Behält sich der Versorger das "Recht" zur Erhöhung vor, ohne bei fallenden Kosten auch eine "Pflicht" zur Absenkung in seine Vertragsbedingungen zu schreiben, dann ist die Klausel nichtig und eine etwaige Preiserhöhung hinfällig.

Im Kleingedruckten der Verträge hatten sich die beiden beklagten Energieversorger Gasunion in Bremen und GASAG Berlin zwar Preiserhöhungen vorbehalten, sich aber nicht gleichermaßen zur Weitergabe von Preissenkungen verpflichtet. Dies sei eine "unangemessene Benachteiligung der Kunden", urteilten die obersten Karlsruher Bundesrichter. Sonderverträge sind im Vergleich zu den Grundversorgungstarifen zumeist günstigere Tarifangebote, die von den meisten Bürgern genutzt werden.

Verbraucherschützer begrüßten die Urteile als Stärkung der Bürgerrechte. "Das Urteil ist ein Gewinn für die Verbraucher. Der Bundesgerichtshof hat endlich klargestellt, dass die Kunden kein Selbstbedienungsladen sind und die Konzerne ihre Preise nach Gutsherrenart erhöhen können", sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale, dem Abendblatt.