Die Kunden wollten eine sichere Anlage, doch dann meldete ihre Bank, die Dresdner BFI, Konkurs an. Das Geld war zum Großteil verloren, weil das Kreditinstitut keiner zusätzlichen Sicherungseinrichtung angehörte.

Hätten die Kunden das nicht selbst wissen müssen? Nein, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt. Und das ist nachvollziehbar. Denn wer eine sicherere Geldanlage will, muss auf die besondere Aufklärungspflicht der Bank vertrauen können und darf nicht mit Erläuterungen im Kleingedruckten abgespeist werden.

Immer deutlicher zeigt sich, dass der BGH bei der Einlagensicherung hohe Aufklärungspflichten an die Banken stellt. Das dürfte erst recht gelten, wenn Produkte wie Zertifikate verkauft werden, die gar keiner Einlagensicherung unterliegen. Banken stehen hier in der Pflicht, über die damit verbundenen Risiken aufzuklären, urteilten bereits mehrere Landgerichte in Lehman-Prozessen. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass dieser Grundsatz eines Tages auch vom BGH aufgestellt wird.