Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat es Flugpassagieren erleichtert, nach der Annullierung eines Fluges ihre Rechte geltend zu machen. Sie könnten dann am Ort des Abflugs oder der Landung klagen, urteilte der EuGH gestern in Luxemburg. (Az: C-204/08).

Luxemburg. Nach europäischem Recht haben Flugpassagiere je nach Entfernung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro, wenn ihr Flug kurzfristig gestrichen wird. Der Kläger in dem vorliegenden Fall hatte bei der lettischen Fluggesellschaft Air Baltic einen Flug von München nach Vilnius gebucht. Eine halbe Stunde vor dem Start wurden die Passagiere informiert, der Flug falle aus. Der Kläger konnte dann später ebenfalls mit Air Baltic über Kopenhagen nach Vilnius fliegen. Vor dem für den Münchner Flughafen zuständigen Amtsgericht Erding forderte er eine Ausgleichszahlung von 250 Euro. Die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland begrüßte das Urteil als Stärkung der Fluggastrechte.