Verbraucherschützer feiern Beschluss bereits als Durchbruch. Das beschuldigte Unternehmen E.on Hanse will sich aber noch nicht geschlagen geben.

Hamburg. In der seit mehr als vier Jahren andauernden Sammelklage von 52 Gaskunden gegen Preiserhöhungen des Versorgers E.on Hanse zeichnet sich ein Votum für die Verbraucher ab. Davon ist die Verbraucherzentrale Hamburg überzeugt, die die Klage organisiert und finanziert hat. Ihre Argumentation stützt sich auf einen Hinweisbeschluss des Landgerichts Hamburg (siehe unten), nach dem die Preisänderungsklausel unwirksam ist. "Das bedeutet, dass die Gaskunden siegen werden", sagte Geschäftsführer Günter Hörmann dem Abendblatt. E.on Hanse hält jedoch dagegen. "Wir sind sicher, dass wir das Gericht noch von unserer Sicht überzeugen können", sagte Firmensprecherin Iris Franco Fratini dem Abendblatt.

Die erste Sammelklage von Verbrauchern gegen ein Gasunternehmen hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Kläger hatten von dem Regionalversorger E.on Hanse gefordert, die Preiskalkulation offenzulegen und für mehrere Preiserhöhungen nachzuweisen, dass sie notwendig und angemessen sind. Das Unternehmen hatte dies zunächst mit Hinweis auf den Wettbewerb und die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt, später aber doch Einblicke in seine Kalkulation gewährt. Diese erschienen den Klägern nicht ausreichend. Durch einen Wechsel des Vorsitzenden Richters zog sich der Prozess zudem weiter in die Länge.

Für Verbraucherschützer Hörmann gibt es jetzt eine "lange erwartete Weichenstellung". Er geht davon aus, dass die Kläger nur die vor dem 1. Oktober 2004 geltenden Preise zahlen müssen. "Auch Tausende, die die Differenz zum neuen Preis nicht überwiesen haben, werden nichts nachzahlen müssen", sagte Hörmann. Die Kunden, die unter Vorbehalt die höheren Rechnungen beglichen hätten, könnten dementsprechend eine Erstattung verlangen.

E.on sieht dies allerdings anders: "Beide Parteien sind nun aufgefordert, bis zur mündlichen Verhandlung im September weitere Stellungnahmen einzureichen, um ihre Position zu erklären", sagte Sprecherin Franco Fratini. Das werde das Unternehmen tun. "Der Hinweisbeschluss ist noch kein Urteil."

Allerdings gibt der Beschluss "die Einschätzung der Sach- und Rechtslage auf der Grundlage der vorliegenden Informationen beider Parteien" wieder, wie Gerichtspressesprecher Conrad Müller-Horn dem Abendblatt sagte. Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass so wie angedeutet entschieden werde. Nur wenn nun "gute Argumente oder neue Tatsachen vorgetragen werden, kann sich etwas ändern".

Diese Wende sehen die Verbraucherschützer nicht. Deshalb forderten sie E.on Hanse gestern auf, auch ihre Mahnbescheide gegen Kunden zurückzunehmen, die ihre Rechnungen nicht vollständig beglichen hätten. "Auch diese Prozesse wird E.on Hanse verlieren. Die Betroffenen sollten sich keine Sorgen mehr machen", sagte Hörmann.

Allerdings will der Versorger auch hier nicht einlenken. "Wir haben 30 000 Widerspruchskunden, von denen die große Mehrheit unter Vorbehalt gezahlt hat", so Franco Fratini. Nur ganz wenige Kunden hätten "willkürlich ihre Zahlungen gekürzt". Gegen sie müsse das Unternehmen weiter vorgehen. "Schon im Sinne der Kunden, die vollständig bezahlen."