Erneut hat sich eine Besitzerin wertloser Lehman-Zertifikate vor Gericht gegen die Hamburger Sparkasse durchgesetzt. Das Hamburger Landgericht verurteilte gestern die Haspa, der 61-Jährigen 10 100 Euro zu ersetzen, die sie mit dem Zertifikat verloren hatte.

Hamburg. Die Sparkasse hat nach Ansicht des Gerichts ihre Beratungspflicht verletzt, weil sie nicht detailliert über ihre Gewinnmarge beim Verkauf der Produkte aufklärte. In der vergangenen Woche hatte bereits eine andere Kammer des Landgerichts einem Haspa-Kunden 10 000 Euro Schadenersatz für ein Lehman-Zertifikat zugesprochen.

Experten sehen in verschwiegenen Provisionen oder Margen einen Schlüssel, um Schadenersatzforderungen gegen Banken durchzusetzen. "Davon können auch Versicherungen, die am Bankschalter verkauft werden, betroffen sein", sagt Achim Tiffe vom Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg. "Denn da fließen auch hohe Provisionen." Den Banken droht eine Klagewelle, wenn das Oberlandesgericht die Entscheidungen des Landgerichts bestätigen sollte. Die Haspa hat in beiden Fällen Berufung angekündigt.