Hamburg. - Nach der Hamburger Sparkasse ist jetzt auch die Postbank im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Lehman-Zertifikats zu Schadenersatz verurteilt wurden. Das Landgericht Potsdam verpflichtete die Bank zur Rückzahlung von 38 850 Euro, die der Kläger in die Zertifikate investiert hatte. Wie im Hamburger Fall hätte der Kläger auf die fehlende Einlagensicherung der Zertifikate hingewiesen werden müssen, weil sein Geld vorher auf Spar- und Festgeldkonten lag (Az.: 8 O 61/09). "Das noch nicht rechtskräftige Urteil hat Indizwirkung für zahlreiche weitere Fälle", sagte Anwalt Andreas Rohde von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth.