Stuttgart/Berlin. - Lebensmittelunternehmen dürfen bestimmte Produkte nicht mit einem Testsiegel bewerben, wenn sich der Test auf einen anderen Jahrgang bezog. So untersagte das Landgericht Duisburg dem Discounter Aldi, ein Olivenöl mit der Testnote "gut" auszuzeichnen, da die Stiftung Wartentest einen anderen Jahrgang getestet hatte, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Richter betonten, Olivenöle aus zwei Jahrgängen seien keine identischen Produkte.