Chrysler-Besitzer müssen sich nach der Insolvenzanmeldung des US-Autobauers zunächst keine Sorgen machen. Das sagt der Rechtsexperte Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE). Solange das Auto wie gewohnt funktioniere, müssten sie nicht aktiv werden. Wenn es Probleme mit dem Fahrzeug gibt, sei der Händler, bei dem das Auto gekauft wurde, erster Ansprechpartner. Bei ihm liegt die Gewährleistungspflicht und die Sachmängelhaftung von zwei Jahren. Weil Chrysler weiter produzieren will, wird es weiterhin Ersatzteile geben. Falls Chrysler seine Unternehmenstätigkeit komplett einstellen würde, wäre es möglich, dass die Lizenzen für Ersatzteile an andere Firmen verkauft würden. Schließlich sind Ersatzteile ein lukratives Geschäft. Die Händler haben zudem die Verpflichtung, Ersatzteile zu beschaffen. Wenn sich kein Investor finde und Chrysler aufhöre zu existieren, könne allerdings die Herstellergarantie wegfallen, sagt Lempp: "Ohne Rechtsnachfolger verschwinden auch diese Rechte." Dieses Szenario sei aber unwahrscheinlich.