Drei, zwei, eins... angeschmiert! Ein Online-Verkäufer musste eine bittere Pille schlucken: Weil er sein Auto ohne Mindestgebot bei Ebay anbot, muss er die Kaufsumme von 100 Euro akzeptieren. Das Amtsgericht München entschied, dass eine Versteigerung auch bei zu niedrigem Ergebnis gültig ist.