Eine Spur führt nach Hamburg. Es geht um fünf Millionen Euro

Augsburg. Der ehemalige Deutschland-Chef der Elektronikmarktkette Media-Markt steht seit gestern in Augsburg wegen Bestechung vor Gericht. Der ehemalige Vorstand der Geschäftsführung, Michael Rook, soll laut Anklage zwischen 2005 und 2011 zusammen mit einem Regionalmanager Firmen Aufträge im Volumen von 65 Millionen Euro zugeschanzt haben. Dafür sollen sie laut Anklage offenbar jeweils rund 2,5 Millionen Euro Schmiergeld kassiert haben.

Mitangeklagt sind sieben weitere mutmaßlich Beteiligte, gegen drei wird allerdings gesondert verhandelt. Acht von ihnen sitzen seit Herbst 2011 in Untersuchungshaft, darunter auch Rook und der Regionalmanager Bruno H. Während einige Beschuldigte geständig sind, bestreitet Rook die Vorwürfe.

Insgesamt sollen bei 253 Vorgängen Schmiergelder geflossen sein

Die Bestechung soll im Zusammenhang mit dem Verkauf von DSL-Verträgen in den Media-Märkten an eigens gekennzeichneten Verkaufspunkten durch externe Arbeitskräfte stehen. Zusammen mit Bruno H. soll Rook vereinbart haben, entsprechende Aufträge nur an bestimmte Firmen zu vergeben, von denen sie dafür Schmiergelder erhielten. Insgesamt ist von 253 Einzelvorgängen die Rede, bei denen knapp fünf Millionen Euro Schmiergelder geflossen sein sollen. So erhielt zunächst ein ebenfalls mitangeklagter Geschäftsführer aus Wetzlar Aufträge im Volumen von fast 50 Millionen Euro, obwohl es günstigere und qualitativ bessere Angebote von Konkurrenzfirmen gegeben hätte. Nachdem die Firma 2010 insolvenzbedingt aufgelöst wurde, soll das Geschäftsmodell über zwei eigens zu diesem Zweck gegründete Gesellschaften in Hamburg mit einem Gesamtauftragsvolumen von 15 Millionen Euro bis 2011 fortgeführt worden sein. Die beiden Geschäftsführer dieser Firmen sitzen ebenfalls auf der Anklagebank.

Mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter führten gestern zu einem schleppenden Verhandlungsauftakt. Sowohl Rooks Anwalt als auch der Verteidiger eines mitangeklagten Geschäftsmannes hielten die Richter für befangen. Vor Beginn der Hauptverhandlung habe es Gespräche der Richter mit geständigen Beschuldigten über Straferwartungen für den Fall gegeben, dass durch ihre Geständnisse nicht geständige Angeklagte, wie Rook, belastet würden, so die Anwälte.