Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann das Einkommen sichern, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Beitrag: Er richtet sich nach dem Beruf, Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Je jünger und gesünder, desto niedriger der Beitrag. Für Männer steigen die Beiträge ab dem Jahr 2013 wegen der Unisextarife an.

Rentenhöhe: Als Faustformel empfehlen Experten, die BU-Rente in Höhe von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens anzusetzen.

Hinzuverdienst: Aus Sicht der Versicherung spricht nichts dagegen, wenn die Tätigkeit und die Vergütung nicht dem einst ausgeübten Beruf entspricht. Für den Versicherten ist es damit möglich, einen 400-Euro-Job aufzunehmen.

Steuer: Die BU-Rente wird ähnlich besteuert wie eine private Rente. Der zu versteuernde Ertragsanteil richtet sich nach der verbleibenden Laufzeit der Rente. Ist zu erwarten, dass sie noch 15 Jahre gezahlt wird, liegt der Ertragsanteil bei 16 Prozent. 16 Prozent werden so mit dem persönlichen Satz versteuert.

Nachversicherungsgarantie: Klären, wie sich die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lässt, zum Beispiel bei Familiengründung oder Einkommenssprung.

Ähnliche Versicherungen: Eine Unfallversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Dread-Disease-Police, die zahlt, wenn vorher festgelegte Krankheiten wie Krebs auftreten, sind keine Alternative zur BU.