Gericht sieht keine Fehler im Verkaufsprospekt. Revision beim BGH in Karlsruhe

Frankfurt. Im millionenschweren Prozess um den dritten Telekom-Börsengang im Jahr 2000 haben die klagenden Kleinaktionäre eine klare Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in dem Verkaufsprospekt für die T-Aktie keine Fehler entdeckt, wie die Senatsvorsitzende Birgitta Schier-Ammann verkündete. Die 17 000 Anleger erhalten daher keinen Schadenersatz, den sie in Höhe von 80 Millionen Euro eingeklagt haben.

Der größte Anlegerschutzprozess in der deutschen Rechtsgeschichte ist damit nicht beendet: Andreas Tilp, Anwalt des Musterklägers mit einem Schaden von 1,2 Millionen Euro, kündigte die umgehende Einreichung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an. Mit einer Entscheidung rechne er nicht vor Mitte des kommenden Jahres, sagte der Anwalt. Der Musterentscheid stelle lediglich einen "Pyrrhus-Etappensieg" für die Telekom und den Bund dar. "Das entscheidende und letzte Wort wird der BGH sprechen, den wir nunmehr erstmals nach über elf Jahren Prozessdauer anrufen können."

Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz zeigte sich hingegen hochzufrieden über den Ausgang des Mammutprozesses mit 18 Prozesstagen. "Das Gericht hat bestätigt, dass es keinen Prospektfehler gab und dass sich alle gegen die Deutsche Telekom erhobenen Vorwürfe als haltlos erwiesen haben. (...) Wir sind überzeugt, dass dieser Prospekt in Ordnung ist", sagte Schmitz.

Die betroffenen Anleger haben massive Kursverluste erlitten. Beim sogenannten dritten Börsengang waren im Juni 2000 die mehrfach überzeichneten Aktien zu einem Kurs von 63,50 Euro ausgegeben worden. Danach stürzte der Kurs ab und liegt aktuell bei nur noch rund neun Euro.