Karlsruhe. Das Gesetz zur Preisansage bei Call-by-Call-Telefongesprächen kann nicht wie geplant in den kommenden Tagen in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht stoppte am Freitag das Gesetz per Eilbeschluss unmittelbar vor seiner Verkündung. Die Neufassung des betreffenden Paragrafen im Telekommunikationsgesetz trete nicht vor dem 1. August in Kraft, bestimmten die Richter ohne Begründung. Die Regelungen verpflichten Telekommunikationsanbieter dazu, vor jedem Call-by-Call-Gespräch den jeweils gültigen Tarif anzusagen.