Der Plan der Europäischen Union stößt beim Handel auf Widerstand. Geschäfte wollen Kartenzahlung mit EC und Unterschrift erhalten.

Hamburg. Das Verfahren hat sich seit Jahren im Handel bewährt. Ob beim Kauf von Schuhen, Kleidern, Elektrogeräten oder Möbeln - die Verbraucher zahlen in Deutschland jede achte Rechnung mit ihrer EC-Karte plus Unterschrift. Das geht schnell und unkompliziert - und ist bei Kaufleuten wie Kunden gleichermaßen beliebt. Doch dieses sogenannte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) steht nun auf dem Prüfstand. Nach einem Vorschlag der Europäischen Union (EU) könnte das Zahlungsverfahren schon im Jahr 2016 abgeschafft werden.

Hintergrund ist ein Plan der EU, die Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften europaweit zu vereinheitlichen. Dazu sollen für die 32 Länder des Euro-Zahlungsverkehrsraums (Sepa) einheitliche Zahlungsinstrumente entwickelt und nationale Besonderheiten abgeschafft werden, heißt es in dem Entwurf zu einer Verordnung, die im September vom Europaparlament verabschiedet werden soll. Und dazu zählt auch das Lastschriftverfahren mit EC-Karte, das vom Handel erfunden und in Deutschland eingeführt wurde. Die Alternativen - wie die europaweite EC-Kartenzahlung mit PIN-Nummer (EC-Cash) oder Kreditkarten - könnten dagegen bestehen bleiben.

Der Handel zeigt sich über die mögliche Abschaffung empört. "Für den Handel ist das ELV die günstigste Möglichkeit der Kartenzahlung", sagt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) dem Abendblatt. Für die einmalige Einzugsermächtigung, die der Kunde dem Händler erteilt, fielen keine Kosten an, weder für den Geschäftsmann noch für den Käufer. Anders verhalte sich dies bei dem EC-Cash-Verfahren mit PIN-Nummer. "Hierfür verlangen die Banken eine Gebühr von 0,3 Prozent des Umsatzes, mindestens aber acht Cent, die der Händler bezahlen muss", so Binnebößel. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird es noch teurer. Je nach Vertrag müssten die Händler zwischen ein bis drei Prozent der Kaufsumme an die Kreditkartenfirmen zahlen. "Kleine Händler werden oft sogar mit höheren Prozentabgaben belastet als große Unternehmen."

Allein 2010 habe der deutsche Einzelhandel 500 Millionen Euro an die Geldinstitute für den Einsatz von Karten bezahlt, und zwar je zur Hälfte für Kreditkarten und das EC-Cash-Verfahren. Bundesweit werden die meisten Rechnungen bar beglichen, danach folgt die Zahlung per EC-Cash mit Geheimnummer, EC-Karte mit Unterschrift und Kreditkarten (siehe Grafik).

Der Lastschrifteinzug birgt aber auch Risiken. So hat der Händler keine Garantie, dass er sein Geld erhält. Ist ein Kunde pleite, droht ihm möglicherweise ein Zahlungsausfall. "Dies passiert jedoch nur in 0,06 Prozent aller Fälle", sagt der HDE-Experte.

Zudem haben die Käufer ein Rückgaberecht von sechs Wochen. Dieser Vorzug wird vor allem von Verbraucherschützern geschätzt. "Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, was den Kunden vor Missbrauch schützt", sagt Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale. Das Risiko bei Zahlung mit EC-Cash oder Kreditkarte tragen dagegen die Geldinstitute. Die Banken halten die Vereinheitlichung der Zahlungssysteme in Europa für sinnvoll. Sie seien die logische Konsequenz aus der Gemeinschaftswährung. "Wichtig ist, dass mit der Neuregelung ein unkomplizierter Weg beschlossen wird, mit dem alle Lastschriften umgestellt werden können", sagt der Sepa-Experte vom Bundesverband deutscher Banken, Ingo Beyritz. "Deutschland ist das Land der Lastschriften. Jedes Jahr werden acht Milliarden Rechnungen per Lastschrift bezahlt." Dazu gehörten Daueraufträge für Mieten. "Hier setzen die Banken auf eine möglichst automatische Lösung. Der Gesetzgeber sollte das Verfahren rechtlich flankieren."

Der Handel erhält bereits Rückendeckung vom Bundestag. Dieser forderte vor Kurzem mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen die Bundesregierung auf, die EC-Kartenzahlung mit Unterschrift so lange fortzuführen, "bis ein vergleichbares europäisches Produkt durch die Kreditwirtschaft am Markt angeboten wird".