Hamburg. Strompreiserhöhungen in laufenden befristeten Verträgen sind ohne Zustimmung der Kunden unwirksam. Dies entschied das Landgericht Berlin, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg gestern mit (Az.: 103 O 198/10). Die Richter urteilten, dass der Stromanbieter FlexStrom seinen Kunden ein Berichtigungsschreiben schicken muss.