Anteil von mehr als 60 Prozent gefunden. Verbraucherschützer kündigen Rechtsschritte an

Hamburg. Verbraucherschützer haben in zahlreichen Lebensmittelpackungen zu viel Luft gefunden. Von 30 untersuchten Proben hätten 23 mehr als 30 Prozent, neun davon sogar mehr als 60 Prozent Luftanteil gehabt. "Die Hersteller verstoßen damit gegen Richtlinien der Eichämter, nach denen 30 Prozent Luftanteil als Richtmaß gelten", sagte Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale.

Zusammen mit der Eichdirektion Nord in Hamburg und dem Eichamt in Fellbach bei Stuttgart wurden Packungen von Lebensmitteln geröntgt, über die sich Verbraucher beschwert hatten. Mit den hohen Luftanteilen werde mehr Inhalt vorgetäuscht, als tatsächlich in der Packung ist, monierte Valet. Für die Hersteller sei das Ergebnis ein schlechtes Zeugnis. Bei höheren Werten als 30 Prozent Luft sei von Mogelpackungen auszugehen.

"Wir werden Ordnungswidrigkeitenverfahren zu den beanstandeten Produkten einleiten. Die Hersteller haben dann die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen", sagte Manfred Bornholdt von der Eichdirektion Nord.

Die Größe von Verpackungen hat entscheidenden Einfluss auf das Kaufverhalten. Zudem wirken sich Luftpackungen negativ auf die Umwelt aus. An die Füllmenge angepasste Packungen könnten deshalb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. In der Untersuchung beschränkte sich die Verbraucherzentrale auf Lebensmitteln. Auch bei Kosmetika gibt es Beschwerden von Kunden.